Tz. 11

Der durch das BilMoG 2009 modifizierte § 274 HGB ist zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Wahlweise war eine Anwendung bereits auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 begannen, unter Angabe im Anhang möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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