Tz. 8

Die in § 274 HGB enthaltenen Vorgaben zur Abgrenzung latenter Steuern wurde im Jahre 1987 durch Art. 43 Abs. 1 Nr. 11 der 4. EG Richtlinie eingeführt.

Durch die Einführung des BilMoG im Jahre 2009 wurde die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB umfassend neu geregelt und an die internationalen Vorgaben des IAS 12 Income Taxes angeglichen (vgl. Tz. 61 ff.). Zu den wichtigsten Neuerungen zählen der Rückgriff auf das international gebräuchliche bilanzorientierte Konzept zur Bilanzierung latenter Steuern (temporary concept) sowie die Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Berechnung aktiver latenter Steuern.

Zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben steht seit dem Jahre 2010 der DRS 18 zur Verfügung, der sich auf die Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss bezieht, dessen Anwendung jedoch auch für den Jahresabschluss empfohlen wird (DRS 18.7).

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