Tz. 66

Die Anwendbarkeit der IFRS-Regelungen, und somit auch des IAS 12, ergibt sich aus der Umsetzung der IAS-Verordnung in deutsches Recht (vgl. Kapitel 1 Tz. 222 ff.). Wie alle IFRS Regelungen, ist IAS 12 verpflichtend für Konzernabschlüsse von Unternehmen anzuwenden, die als kapitalmarktorientiert i. S. d. § 315a HGB i. V. m. § 264d HGB gelten und zum Stichtag einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nehmen oder eine Zulassung an einem solchen beantragt haben.

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