Tz. 86

Der Ausweis von Steuerposten innerhalb der Bilanz ergibt sich aus den Vorgaben des IAS 1, woraus im Wesentlichen folgt:

  • Aktive und passive latente Steuern sind dem langfristigen Bereich (non current) zuzuordnen (IAS 1.54 i. V. m. IAS 1.56).
  • Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind brutto auszuweisen.
  • Ein Nettoausweis tatsächlicher Steueransprüche und Steuerschulden hat nur dann zu erfolgen, wenn das Unternehmen einen einklagbaren Rechtsanspruch dazu hat und eine Aufrechnung oder gleichzeitige Erledigung beabsichtigt ist (IAS 12.71).
  • Ein Nettoausweis von aktiven und passiven latenten Steuern hat nur dann zu erfolgen, wenn das Unternehmen einen einklagbaren Rechtsanspruch zur Saldierung tatsächlicher Steueransprüche und Steuerschulden hat und die latenten Steuern sich auf das gleiche Steuersubjekt und die gleiche Steuerbehörde beziehen (IAS 12.74). Der Zeitpunkt der Umkehrung der unterschiedlichen temporären Differenzen spielt nach IAS 12.75 keine Rolle.
 

Tz. 87

Grundsätzlich sind sowohl latente als auch laufende Steuern nach IAS 12.58 GuV-wirksam zu behandeln. Ausnahmen hiervon gelten für Steuern[70]

  • aus Geschäftsvorfällen, die

    • im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) (IAS 12.62) (bspw. neubewertetes Sachanlagevermögen nach IAS 16; Wertänderungen bei available for sale financial assets nach IAS 39; versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste nach IAS 19) oder
    • direkt im Eigenkapital erfasst werden (IAS 12.62 A) (bspw. retrospektive Korrekturen nach IAS 8; Kosten der Eigenkapitalbeschaffung IAS 32.35) oder
  • die einem Unternehmenszusammenschluss zuzuordnen sind (IAS 12.66 ff.).
 

Tz. 88

 

BEISPIEL[71]

Unternehmen A klassifiziert einen Anteil an einem Unternehmen als Finanzinstrument der Kategorie "available for sale". Das Finanzinstrument wurde im Vorjahr zu einem Buchwert von 100 GE bilanziert. Der Wert zum Bilanzstichtag beträgt 150 GE. Bei einem Steuersatz von 30 % ergeben sich zum Stichtag zur Erfassung des Wertanstiegs folgende Buchungen:

 
per available for sale-Finanzinstrument 50 GE an OCI 50 GE
per OCI (Steuern) 15 GE an Passive latente Steuern 15 GE
Buchungen zum Stichtag

Im Folgejahr erfolgt die Veräußerung der Anteile zu einem Preis von 150 GE. Die Veräußerung und das recycling des im OCI "geparkten" Gewinns führen zu folgenden Buchungen:

 
per Kasse 150 GE an available for sale-Finanzinstrument 150 GE
per OCI  50 GE an Sonstiger betrieblicher Ertrag  50 GE
per Passive latente Steuern  15 GE an OCI (Steuern)  15 GE
Buchungen zum Folgestichtag

Der Veräußerungsgewinn (50 GE) führt zum Stichtag zu einem laufenden Steueraufwand von 15 GE.

[70] Zur Erfassung latenter Steuern Freiberg, PiR 2013, 294.
[71] Entnommen aus Freiberg, PiR 2013, 294 (295 f.).

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