Tz. 206

Es gibt Unternehmen, die bereits mit einer vorab definierten Lebensdauer gegründet werden (limited life entities). Beispielhaft hierfür können Unternehmen genannt werden, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gegründet werden. Mit Erfüllung des Unternehmenszwecks verliert auch das Unternehmen seine Daseinsberechtigung, was entsprechend eine von vornherein bestimmte Rückzahlungsverpflichtung mit dem Ende der Lebensdauer mit sich bringt.

 

Tz. 207

Auch diese Unternehmen können ihre begrenzt laufenden Finanzinstrumente als Eigenkapital klassifizieren, wenn Sie die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen, die denen des IAS 32.16 A z. T. ähneln:

  • Der Inhaber hat einen proportionalen Anspruch am verbleibenden Nettovermögen bei Liquidation (IAS 32.16C(a)),
  • das Instrument gehört der letztrangigen Klasse von Finanzinstrumenten an (IAS 32.16C(b)) und
  • alle Instrumente der letztrangigen Klasse haben für den Emittenten die gleiche vertragliche Verpflichtung hinsichtlich der Verteilung des Nettovermögens bei Liquidation (IAS 32.16C(c)).

In IAS 32.16D wird schließlich eine Missbrauchsklausel definiert, die der des IAS 32.16B (vgl. Tz. 197) weitestgehend entspricht und der Strukturierung von Finanzinstrumenten vorbeugen soll, die den Residualanspruch des Inhabers eines begrenzt laufenden Instruments begrenzen oder festlegen könnten.

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