Tz. 145

Nimmt ein Unternehmen eine Investition in (materiellem) Gold vor, um eine mittelfristige Sicherung gegen Währungsunsicherheiten zu erreichen, stellt sich die Frage nach dem bilanziellen Ausweis dieser nicht in der Produktion eingesetzten Goldbestände. Als denkbare Kategorien gelten zunächst

  • Sachanlagen,
  • normales Vorratsvermögen,
  • Vorratsvermögen eines sog. commodity brokers sowie
  • nicht zu festen Tilgungs- bzw. Zahlungsströmen führender und nicht als Eigenkapitalinstrument zu qualifizierender finanzieller Vermögenswert.[356]
 

Tz. 146

Da ein Goldbestand weder die in IAS 2.6 enthaltenen Bedingungen noch sämtliche der in IAS 16.6 aufgelisteten Kriterien erfüllt, handelt es sich weder um Vorräte noch um Sachanlagevermögen.

Auch stellt der materielle Goldbestand weder Geld noch ein Eigenkapitalinstrument dar. Zudem begründet er keine vertraglichen Rechte gegenüber einer dritten Partei. Somit scheidet eine Kategorisierung als finanzieller Vermögenswert aus.[357] Eine Klassifizierung von Gold als Finanzinstrument wird in IAS 39.IG.B1 zudem explizit ausgeschlossen.

 

Tz. 147

Im Ergebnis kann der Goldbestand keinem Standard bzw. keiner Vermögenskategorie zugeordnet werden. Es liegt somit eine Regelungslücke vor, die es durch Analogieschluss zu schließen gilt. Für das Bilanzierungsproblem besteht in konzeptioneller Hinsicht eine besondere Ähnlichkeit für den Goldbestand zur Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nach IAS 40. Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich gewissermaßen um ein Zwitterwesen. Langfristig zum Zwecke von Wertsteigerungen und nicht zur Selbstnutzung gehaltene Grundstücke (IAS 40.6) verkörpern auf der einen Seite Immobilien, d. h. körperliche Gegenstände, die eng mit Sachanalagen verwandt sind, und somit keine Finanzinstrument darstellen (physische Betrachtung). Auf der anderen Seite dienen diese nicht der Produktion, der Verwaltung oder dem Verkauf, sondern – in Übereinstimmung zu Finanzanlagen – der Erzielung von Renditen oder auch der Risikodiversifizierung durch Anlage freier Mittel außerhalb des Bereiches des betrieblichen Leistungsprozesses (funktionale Betrachtung).[358]

Diese Zwitterstellung gilt auch in Bezug auf den Goldbestand. Einerseits stellt dieser einen körperlichen Gegenstand dar und ähnelt in physischer Betrachtungsweise dem Sachanlagevermögen, andererseits dient der Goldbestand der Generierung von Wertsteigerungen sowie der Risikodiversifizierung und ähnelt insoweit finanziellen Vermögenswerten. Eine Analogie zu IAS 40 erscheint vor dem Hintergrund dieser Übereinstimmungen sachgerecht.[359]

[356] Lüdenbach, PiR 2011, 241 (241).
[357] Lüdenbach, PiR 2011, 241 (242).
[358] Lüdenbach, PiR 2011, 241 (242).
[359] Lüdenbach, PiR 2011, 241 (242).

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