Tz. 301

Im Konzernabschluss muss die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1.106 Buchst. a das Gesamtergebnis der Berichtsperiode, getrennt nach den dem Mutterunternehmen und anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Anteilen ausweisen. Eigenkapitalveränderungen durch rückwirkende Korrekturen sind nach IAS 1.110 als Berichtigung des Anfangssaldos in der Eröffnungsbilanz zu berücksichtigen und würden damit in einer Überleitungsrechnung nicht erfasst. Nach IAS 1.06 Buchst. b sind diese Auswirkungen der rückwirkenden Änderung von Rechnungslegungsmethoden nach IAS 8 in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen. Nach IAS 1.110 sind davon getrennt solche Eigenkapitalveränderungen zu erläutern, die sich aus der Fehlerberichtigung ergeben. In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind nach IAS 1.110 Satz 5 die Anpassungen für jede Vorperiode und für den Periodenanfang darzustellen.

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