Tz. 269

Durch die Vorgaben in IFRS 2.B6 (vgl. Tz. 265) ist erkennbar, dass das IASB eine Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen anhand finanzwirtschaftlicher Optionsbewertungsmodelle vorsieht.[465] Diese stehen in der Tradition der grundlegenden Arbeiten von Black, Scholes und Merton und bauen auf dem Prinzip der arbitragefreien Bewertung auf.[466] Das ursprünglich von Black und Scholes konzipierte und von Merton erweiterte Modell erweist sich jedoch für die Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen in den meisten Fällen als zu unflexibel, da es eine Ausübung erst am Ende der Laufzeit unterstellt. Größere Flexibilität im Umgang mit den Besonderheiten von Mitarbeiter-Aktienoptionen bieten sog. Lattice-Modelle, bei denen die zeitstetige Modellierung der Aktienkursbewegung im Black/Scholes/Merton-Modell durch eine zeitdiskrete Modellierung ersetzt wird.[467] Diese bauen auf dem Grundmodell von Cox, Ross und Rubinstein auf und sind teilweise speziell für die Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen angepasst worden.[468] In solchen Modellen wird die Laufzeit in sehr viele kurze Zeitperioden eingeteilt, innerhalb derer der Aktienkurs per Annahme nur wenige mögliche Ausprägungen (im Binomialmodell: zwei; im Trinomialmodell: drei) annehmen kann. Durch eine Verwendung sehr vieler sehr kurzer Zeitabschnitte können zeitstetige Verteilungen angenähert werden. Der eigentliche Bewertungsvorgang erfolgt rekursiv. Ausgehend von den möglichen Ausübungsgewinnen am Ende der Laufzeit wird der Wert zum jeweils nächsten vorgelagerten Zeitpunkt ermittelt. Wird zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Zustand festgestellt, dass eine sofortige Ausübung günstiger ist als das weitere Halten der Option, kann der rechnerische Wert bei weiterem Halten durch den aktuellen Ausübungsgewinn ersetzt werden.

 

Tz. 270

Die Laufzeit von Mitarbeiter-Aktienoptionen ist üblicherweise in zwei Phasen unterteilt: die Sperrfrist, innerhalb derer die Optionen noch nicht ausgeübt werden dürfen, und den anschließenden Ausübungszeitraum. Darüber hinaus gibt es i. d. R. weitere Zeiträume, in denen eine Ausübung nicht erlaubt ist, um die Ausnutzung von Insiderwissen zu vermeiden. Entweder wird zu diesem Zweck eine Ausübung zu bestimmten Zeiten untersagt (z. B. vier Wochen vor der Veröffentlichung des Jahresabschlusses) oder es werden sog. Ausübungsfenster festgelegt (z. B. vier Wochen nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses). Da durch diese Regelungen günstige Gelegenheiten zur frühzeitigen Ausübung versäumt werden können, sinkt durch diese Vorgabe der Optionswert gegenüber einer Option, die zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgeübt werden kann. In zeitdiskreten Bewertungsmodellen können solche Bedingungen leicht eingearbeitet werden, indem nur zu denjenigen Zeitpunkten die Vorteilhaftigkeit einer frühzeitigen Ausübung überprüft wird, zu denen diese auch tatsächlich erlaubt ist.

 

Tz. 271

Wie bereits ausgeführt (vgl. Tz. 252, 265), sind kapitalmarktbezogene Leistungsbedingungen bei der Ermittlung des bilanziell relevanten beizulegenden Zeitwerts von Mitarbeiter-Aktienoptionen zu berücksichtigen. Solche Bedingungen senken den Optionswert gegenüber einer Option ohne Erfolgsziele, da sie eine gewinnbringende Ausübung unwahrscheinlicher machen.[469] Die Komplexität der Vorgehensweise zur Berücksichtigung solcher Erfolgsziele hängt von der Art des Ziels ab. Den einfachsten Fall bildet ein Ziel-Aktienkurs, der gleichzeitig auch der Bezugskurs ist. Da der Bezugskurs ein wichtiger Eingabeparameter ist, wird ein solches Erfolgsziel automatisch bei der Optionsbewertung berücksichtigt. Schon komplexer ist der in der Unternehmenspraxis weiter verbreitete Fall, dass das Erreichen des Mindestkurses zwar eine Bedingung darstellt, der Bezugskurs aber niedriger liegt. Die Überprüfung der Bedingung und die Berechnung des möglichen Ausübungsgewinns sind dann in zwei separaten Schritten vorzunehmen. Weitaus schwieriger ist die Berücksichtigung von relativen Erfolgszielen, deren Einsatz u. a. im DCGK gefordert wird. Diese erfordern nicht nur die Modellierung der Aktienkursentwicklung, sondern auch die der Entwicklung des Vergleichsindex sowie der Korrelation zwischen beiden Entwicklungen.[470] Hängt weiterhin auch der Bezugskurs davon ab, wie viel besser als der Vergleichsindex sich die Aktie entwickelt hat, wird auch der Bezugskurs eine zustands- und zeitpunktabhängige Variable.

 

Tz. 272

Eine vergleichsweise neue Besonderheit von Mitarbeiter-Aktienoptionen sind die in den letzten Jahren zunehmend verbreiteten Obergrenzen (Cap) für den Ausübungsgewinn. Diese Begrenzung führt dazu, dass zwar unwahrscheinliche, in ihrer absoluten Höhe jedoch sehr hohe Ausübungsgewinne nicht erreicht werden können. Die Folge ist ein Absinken des Optionswerts zu jedem früheren Zeitpunkt. Um eine Obergrenze zu berücksichtigen, ist bei der Ermittlung des Ausübungsgewinns eine zusätzliche Bedingung einzubauen, die den Ausübungsgewinn auf die maximal zulässige Höhe zurücksetzt, wenn die Differen...

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