Tz. 300

Für jede Eigenkapitalkomponente ist nach IAS 1.106(d) deren Entwicklung im Geschäftsjahr darzustellen. Der Standard bezeichnet das als Überleitungsrechnung (reconciliation). Darzustellen sind danach für jede Eigenkapitalposition die Ursachen der Eigenkapitalveränderungen. Diese lassen sich gliedern in Transaktionen mit Anteilseignern (Kapitalzu- oder abflüsse) und Wertschöpfung im Unternehmen. Letztere wird wiederum in den IFRS aufgeteilt in den Periodenerfolg und das sonstige Ergebnis. IAS 1.106(d) (i)–(ii) schreibt deshalb vor, dass das Gesamtergebnis gesondert in Gewinn oder Verlust und sonstiges Ergebnis bezogen auf die Eigenkapitalveränderung darzustellen ist. Transaktionen mit den Eigentümern, die in dieser Eigenschaft handeln, sind nach IAS 1.106(d) (iii) in ihrem Gesamtumfang darzustellen. Für den gesonderten Ausweis der Dividenden gewährt IAS 1.107 ein Wahlrecht, diese in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang darzustellen.

IAS 1.109 beschreibt auf dieser Grundlage die verschiedenen Ursachen auf die eine Veränderung des Eigenkapitals zurückgeführt werden kann, stellt einen Bezug zum Gesamtergebnis her und bezeichnet damit zugleich die weiteren notwendigen Bestandteile der Überleitungsrechnung (z. B. Kapitaleinzahlungen, Rückerwerb von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens und Dividenden).

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