bb1) Rechtspolitische Diskussion

 

Tz. 171

Mit den Änderungen an IAS 32 im Jahr 2008 haben sich verschiedenste Fragestellungen bzgl. der Vereinbarkeit gesellschaftsrechtlicher Regelungen bei PersGes in Deutschland mit dem kasuistischen Regelungskatalog des IAS 32.16 A–B ergeben. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Regelungen des IASB nicht auf die spezifischen Gestaltungsweisen nationalstaatlicher Rechnungslegungsvorschriften eingehen, sondern vergleichsweise abstrakt – und damit auslegungs- bzw. interpretationsbedürftig – möglichst international einsetzbare Ausnahmeregelungen definieren. Um diese Fragestellungen i. S. des deutschen Gesellschaftsrechts beantworten zu können, wurde seitens des DRSC im Januar 2009 die Rechnungslegungsinterpretation RIC 3 veröffentlicht und im Februar 2010 ergänzt. RIC 3 geht auf die Spezifika deutscher PersGes ein und legt die Kriterien des IAS 32.16 A–B vor dem Hintergrund der national geltenden Regelungen aus.[388]

[388] Ähnlich auch Meurer/Tamm, IRZ 2010, 269 ff.

bb2) Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 172

Neben den Änderungen an IAS 32 veröffentlichten das IASB sowie andere Institutionen verschiedene Diskussionspapiere zur Kapitalabgrenzung. So wurde z. B. 2008 seitens des IASB – im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem FASB – ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital (financial instruments with characteristics of equity) veröffentlicht, das unterschiedliche Ansätze zur Kapitalabgrenzung diskutierte.[389] Allerdings wurde das Thema letztmalig im Oktober 2010 vom IASB diskutiert.[390]

 

Tz. 173

Des Weiteren wurde 2008 von der PAAinE-Initiative (Pro-active Accounting Activities in Europe) unter Federführung von DRSC und EFRAG ein Diskussionspapier "Distinguishing between liabilities and equity" veröffentlicht, das die Kapitalabgrenzung anhand des "loss absorption approach"vorschlägt. Dieser stützt die Kapitalabgrenzung primär auf das Kriterium der Verlustteilhabe von Anteilen.[391] Allerdings wurde dem Ansatz der europäischen Standardsetter seitens des IASB keine wesentliche Beachtung geschenkt.

 

Tz. 174

Schließlich wurde mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers DP/2013/1 zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts im Juni 2013 auch die Diskussion um die Kapitalabgrenzung nach IFRS neu belebt. Es wurden zwei Ansätze zur Kapitalabgrenzung zur öffentlichen Diskussion gestellt, der strict obligation approach und der narrow equity approach. Der strict obligation approach grenzt die Kapitalklassen über eine Schuldendefinition ab, so dass Eigenkapital entsprechend negativ zu definieren ist – also das Kapital, das keine Schulden darstellt. Der narrow equity approach definiert Eigenkapital hingegen positiv und setzt u. a. bei dessen Letztrangigkeit an.[392]

[389] Ausführlich dazu Schmidt, IRZ 2008, 235 ff.
[390] IASB/FASB, Joint Board Meeting, October 2010, im Internet: www. ifrs.org.
[391] Ausführlich dazu Baetge/Haenelt, ZGR 2008, 309 ff.
[392] Dazu auch Erb/Pelger, KoR 2013, 519.

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