Tz. 234

In Bezug auf das Eigenkapital von Konzernen besteht ein Differenzierungserfordernis zwischen dem Anteil, der auf die Gesellschafter des Mutternehmens entfällt, und dem Anteil der Minderheitsbeteiligungen am Konzernunternehmen. Im Eigenkapitalspiegel ist ausschließlich der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Anteil weiter zu untergliedern. Gewinne von Tochterunternehmen finden nur insoweit Eingang in die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne ein, als diese auf die Dauer der Zugehörigkeit zum Konzern entfallen und nicht den Minderheiten, die an dem Tochterunternehmen beteiligt sind, zuzurechnen sind. Der Ausweis des Minderheitenanteils hat nach der Neufassung des IAS 1 innerhalb des Eigenkapitals zu erfolgen. Minderheitenanteile an Personentochterunternehmen sind, sofern ein Kündigungsrecht des Minderheitsgesellschafters gegen Abfindung vorliegt, als Fremdkapital und nicht als Eigenkapital auszuweisen.[446]

[446] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 20 Rn. 93–95.

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