Tz. 283

Die gesetzliche Verpflichtung zur systematischen Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals in einem Eigenkapitalspiegel im Konzernabschluss ist erstmals mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich v. 27.04.1998 (KonTraG)[477] zunächst nur für börsennotierte Mutterunternehmen in § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB geregelt worden. Zuvor mussten nur Mutterunternehmen, die in den Konzernabschluss eine AG oder KGaA einbezogen waren, eine Ergebnisverwendungsrechnung nach § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG i. V. m. 298 Abs. 1 HGB erstellen.[478] Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz v. 19.07.2002 (TransPuG)[479] ist die weiterreichende Pflicht zur Aufstellung eines Eigenkapitalspiegels auf alle kapitalmarktorientierten und durch das Bilanzrechtsreformgesetz v. 04.12.2004 (BilReG)[480] schließlich im geltenden § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB auf alle konzernabschlusspflichtigen Mutterunternehmen erweitert worden.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.05.2009 (BilMoG)[481] ist die Pflicht zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels im geltenden § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auf alle nicht konzernrechnungslegungspflichtigen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie unter das PublG fallende Unternehmen und damit auf den Einzelabschluss erweitert worden. Der Gesetzgeber verband damit das Ziel einer Vereinheitlichung der Informationspflichten für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.[482]

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 17.07.2015 (BilRUG)[483] hat den Kreis der von der Erstellung eines Eigenkapitalspiegel befreiten Unternehmen durch Reformulierung des § 264 Abs. 3 HGB präzisiert im Übrigen die Inhalte des Eigenkapitalspiegels nicht verändert.

[477] BGBl. 1998 I, 786.
[478] Baetge, Der Eigenkapitalspiegel als Bestandteil des Konzernabschlusses nach HGB und IAS, in: Matschke/Schildbach (Hrsg.), Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung: Festschrift für Professor Dr. Günter Sieben zum 65. Geburtstag, Stuttgart, 1998, 343 (348 f.); Gröner, Der Eigenkapitalspiegel, in: HdJ, III/10, Rn. 25.
[479] BGBl. 2002 I, 2681.
[480] BGBl. 2002 I, 3166.
[481] BGBl. 2009 I, 1102.
[482] BT-Drucks. 16/10067, 36, 63.
[483] BGBl. 2015 I, 1245.

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