Tz. 218

Die besondere Bedeutung der bilanziellen Abbildung von Transaktionen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft resultiert aus den speziellen Interessenlagen der beteiligten Akteure, aufgrund derer sich die Transaktionen regelmäßig nicht zu marktüblichen Konditionen vollziehen. Die bilanzielle Abbildung solcher Transaktionen ist im IFRS-Regelwerk allerdings nur ganz vereinzelt und ohne Systematik geregelt. Aus der Sicht der empfangenden Gesellschaft ist eine dahingehende Differenzierung geboten, ob es zu einer Abgeltung der Zuwendung eines Vermögensvorteils durch Hingabe zusätzlicher Gesellschaftsrechte kommt:[424]

  • Liegt eine Vergütung der Leistung des Gesellschafters durch Gesellschaftsrechte vor, handelt es sich um eine offene Einlage, deren bilanzielle Abbildung als anteilsbasierte Vergütung im Sinne des IFRS 2 erfolgt (IFRS 2.2(a)).
  • Kommt es zu einer Leistung des Gesellschafters unter Verzicht auf eine Gegenleistung, liegt eine verdeckte Einlage vor.

Die IFRS beinhalten aus der Sicht der (empfangenden) Gesellschaft lediglich für die offenen Einlagen spezifische Vorgaben für Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben. Für die verdeckten Einlagen mangelt es an entsprechenden Vorgaben für Ansatz und Bewertung.

[424] Freiberg, PiR 2014, 221 (221).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge