Tz. 685
Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[834] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge erfasst.[835]
Zu den Fertigungskosten gehören auch Lohnnebenkosten und die gesetzlichen Sozialaufwendungen und -abgaben,[836] außerdem vereinbarte leistungsabhängige Vergütungskomponenten, nicht hingegen freiwillige Sozialleistungen für Ausbildung oder Jubiläum und auch nicht gewinnabhängige Vergütungskomponenten, die aber von Abs. 2 Satz 3 erfasst sind.[837]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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