Tz. 584

Plan assets sowie reimbursement rights werden zum fair value bewertet (IAS 19.113). Existiert zum Bilanzstichtag kein Marktwert bedarf es einer geeigneten Schätzung. Der fair value einer qualifizierten Versicherungspolice kann vereinfachend als das am Bewertungsstichtag existente Deckungskapital angesehen werden. Dies kann bei gezillmerten Tarifen in den ersten Jahren auch negativ sein. Besteht eine Mindestrückkaufverpflichtung wird dieser Wert, ansonsten der Wert null angesetzt, da das Unternehmen trotz negativem Deckungskapitals keine Forderung gegenüber dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer besitzt.[675] Eine Berechnung des fair value kann bei Kongruenz zwischen Versicherungsvertrag und zugesagter Leistungen unterbleiben. Für qualifizierte Rückdeckungsversicherungen die der Höhe und den Zahlungszeitpunkten nach der Verpflichtung aus der Versorgungsvereinbarung entsprechen, wird angenommen, dass sie den Barwert der Leistungszusage vollständig abdecken (IAS 19.115). Eine vollständige Kongruenz kann allerdings nur bei vollständiger Ausfinanzierung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag gegeben sein. Bei teilweiser Kongruenz ist als fair value nur der gedeckte Teil der Verpflichtung anzusetzen.[676] Die Kongruenz ist getrennt nach Leistungsarten zu überprüfen. Geeignete Abschläge sind auch bei formal vollständiger Ausfinanzierung anzusetzen, sofern Zweifel hinsichtlich der vollständigen Einbringlichkeit der Ansprüche aus der Rückversicherung bestehen (IAS 19.115).

[675] Thierer, DB 2007, 1093 (1094).
[676] Thierer, DB 2007, 1093 (1094).

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