Tz. 738

Sind im Wesentlichen alle notwendigen Aktivitäten abgeschlossen worden, um den qualifizierten Vermögenswert in seinen beabsichtigten Gebrauchs- bzw. Verkaufszustand zu versetzen, ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten zu beenden (IAS 23.22 f.). Dies setzt eine

  • Absatzreife des hergestellten Gegenstands und
  • eine Nutzungsmöglichkeit des Anlageguts voraus.

Bei einer komplexen Anlage, die erst nach Fertigstellung aller Teile nutzbar ist, endet die Aktivierung für alle Teile erst mit Nutzbarkeit der Gesamtanlage (IAS 23.24 f.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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