Tz. 68

Sach­verhalte, die die Definition eines Abschlusspostens erfüllen, sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.[173] Dieser Grundsatz der Einzelbewertung ist in CF.4.37–.39 und in IAS 1.32 an­ge­legt.[174] In einzelnen Stan­dards wird er klarstellend dargestellt und konkretisiert (Einzel-Kosten­zuordnung und Einzelwert­berich­tigung im Vor­ratsvermögen, vgl. IAS 2.23 und .29; Einzelbe­wer­tung von Fertigungsaufträgen, vgl. IAS 11.8; Bi­lanzierung von Leasingverträgen, vgl. IAS 17.20; Umsatzrealisation, vgl. IAS 18.20).[175]

Durchbrechungen des Einzelbewertungsgrundsatzes enthalten die einzelnen Standards in den Regeln zur Bewertungsvereinfachung, etwa für das Vorratsvermögen (vgl. IAS 2.21) und in Vor­schriften, die eine Sammelbewertung ermöglichen. Dazu gehören die Regelungen zur ge­meinsamen Bewertung von Vermögenswerten, die zu einer zahlungsmittelgenerierenden Ein­heit gehören (vgl. IAS 36.66).[176] IAS 2.25 erlaubt für das Vorratsvermögen das Fifo-Ver­brauchs­folgeverfahren und die Durchschnittsmethode. Das Lifo-Verfahren ist nur dann zulässig, wenn es die tatsächliche Verbrauchsfolge zutreffend wiederspiegelt (vgl. IAS 2.BC19).[177]

Die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abschreibung sind grundsätzlich für jeden Ver­mögenswert und jede Schuld einzeln zu prüfen,[178] können aber einheitlich auf der Grundlage von Ereignissen beurteilt werden, die eine außerplanmäßige Abschreibung für eine Gruppe von Ver­mögenswerten gebieten. Aus einem Ereignis folgen dann aufgrund einer einheitlichen Ent­scheidung einzelne außerplanmäßige Abschreibungen. Das ist keine Gruppenbewertung, kann aber zu den gleichen Ergeb­nis­sen wie eine kompensatorische Gruppenbewertung führen.[179]

Eine kompensatorische Gruppenbewertung i. e. S. regelt dagegen IAS 39 für Sicherungs­geschäfte, bei denen die Wertänderungen der verbundenen Finanzinstrumente miteinander verknüpft sind.[180]

[173] Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 141 ("Allgemeingültigkeit"); Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 167.
[174] Pittroff/Schmidt/Siegel, in: Beck HdR, B 161 Rn. 85.
[175] Küting/Pfitzer/Weber, IFRS oder HGB?, 1. Aufl. 2011, 72; Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 169.
[176] Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 141.
[177] Federmann, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Abhängigkeiten, 12. Aufl., Berlin 2010, 465.
[178] Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 170.
[179] Weniger differenzierend Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 169.
[180] Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 171.

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