Tz. 600

§ 254 HGB ist als offener Tatbestand konzipiert, der nicht näher regelt, welche Voraussetzung eine Bewertungseinheit haben muss. Mit der Vorschrift intendiert der Gesetzgeber, der bestehenden Praxis ein rechtliches Fundament zu geben. Diese Praxis orientiert sich u. a. an den Vorgaben der IFRS, weshalb die internationalen Standards in Fragen der Sicherungsbilanzierung besonderen Einfluss gewinnen. Insofern sind auch Änderungen, die das IASB in diesem Regelungskomplex vornimmt, eine potenzielle Triebfeder für Veränderungen der Sicherungsbilanzierung im deutschen Bilanzrecht. Mit IFRS 9 liegt seit November 2013 ein Standard vor, der ab 1. Januar 2018 für IFRS-Rechnungsleger gelten soll. Angestrebt wird mit der Neuregelung insbesondere eine engere Verknüpfung von Risikomanagement und hedge accounting.[686] Der Einfluss dieser Neuregelung auf die Bilanzierungspraxis bleibt zu beobachten und ihre Vereinbarkeit mit § 254 HGB sodann zu prüfen.

[686] Glaser/Hachmeister, in: Beck HdR, B 737 Rn. 401 f.

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