aa) IAS 36

 

Tz. 225

Aufgrund der Wichtigkeit des goodwill als meist bedeutendster Posten der Bilanz befindet sich der Wertminderungs-Test fortwährend unter Beobachtung. Die Problematik der Werthaltigkeitsfrage bzgl. des goodwill ist nicht nur aus Sicht des IASB, sondern auch aus dem Blickwinkel des Enforcements heiß diskutiert. Der IASB sieht in zweierlei Richtung Handlungsbedarf. Zum einen ergeben sich wahrscheinlich Auswirkungen auf die nach IAS 36 zu tätigenden Anhangangaben im Zuge der weiteren Beratung und Umsetzung der Ergebnisse aus der disclosure initiative. Die Bewertung hängt wesentlich von den getroffenen Prämissen ab, so dass die dazugehörigen Angaben kritisch für das Verständnis des Bilanzadressaten sind. Zum anderen beschäftigt sich der IASB – als Forschungsprojekt – mit den Ergebnissen des post-implementation review (PiR) des IFRS 3 für Unternehmenszusammenschlüsse. Hierbei wird u. a. langfristig in Zusammenarbeit mit dem FASB – derzeit mit einem ähnlichen Projekt befasst – über die Nützlichkeit des impairment only approach zur Folgebewertung des goodwill nachgedacht. Daneben wird auch über eine Komplexitätsreduktion beim Werthaltigkeits-Test debattiert. Da beide Punkte im Zuge der Ergebnisse des PiR als besonders wesentlich eingestuft wurden, lässt dies eine ausgedehnte Änderung des IAS 36 erwarten.

bb) IAS 41

 

Tz. 226

Mit dem Amendment zu bearer plants werden sogenannte fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich des IAS 41 ausgegliedert und fortan als Sachanlagevermögen nach IAS 16 behandelt werden. Eine fruchtragende "lebende" Pflanze dient demnach der Herstellung oder Lieferung landwirtschaftlicher Produkte für mehr als eine Periode, wobei dessen Verkauf nach Ende der Nutzbarkeit mit großer Unwahrscheinlichkeit als landwirtschaftliches Produkt erfolgt. Zu Bilanzierungszwecken wird zwischen den Stadien bis zur Produktionsreife und nach der Produktionsreife unterschieden (vgl. Tz. 306). Der Standard wurde im Juni 2014 vom IASB verabschiedet und am 23. November in EU-Recht übernommen.

cc) Andere Standards

 

Tz. 227

Zur Darstellung der folgenden Ausführungen zur rechtpolitischen Diskussion und den Entwicklungsperspektiven wird auf die folgenden Kapitel verwiesen:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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