Tz. 80

Die Rechtspolitische Diskussion um § 253 HGB betrifft in den letzten Jahren vor allem die Frage, wie eine Annäherung an die IFRS erreicht werden kann. Der Gesetzgeber hat sich insofern bislang für eine moderate Annäherung entschieden, indem er Wahlrechte gestrichen und partiell die Bewertung zum Zeitwert zugelassen bzw. vorgeschrieben hat. Dabei wird es voraussichtlich einstweilen – von kleineren Anpassungen abgesehen – bleiben, nachdem das BilRuG von der Möglichkeit, auch ein mehr am Zeitwert orientiertes Bewertungssystem zu etablieren, nicht Gebrauch gemacht hat. (s. dazu auch bei § 252 HGB, vgl. Tz. 3). Die Unterschiede zu den IFRS werden auf absehbare Zeit folglich erheblich bleiben. Ob stattdessen wieder eine stärkere Angleichung an die Steuerbilanz vorgenommen wird, ist abzuwarten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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