Tz. 111

Handelsrechtlich ist grds. jede nicht willkürliche Abschreibungsmethode zulässig, die Entscheidung über die richtige Methode steht wiederum im normativ an die Bewertungsgrundsätze gebundenen Ermessen des Kaufmanns. Sie muss deshalb auch sinnvoll sein, nämlich dem betrieblichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen entsprechen.[273] Die gewählte Methode ist im Abschreibungsplan festzulegen.

Mögliche Abschreibungsmethoden sind vor allem folgende Methoden:[274]

 

Tz. 112

Zeitabschreibung

Von einer Zeitabschreibung kann man dann sprechen, wenn für die Abschreibung der Zeitraum der Nutzbarkeit maßgeblich ist. Demgegenüber spricht man von Leistungsabschreibung, wenn nicht nur der Zeitraum der Nutzbarkeit betrachtet wird, sondern die konkrete Leistungsfähigkeit eines Anlagegutes einbezogen wird (vgl. Tz. 116). Die Zeitabschreibung hat folgende Varianten:

 

Tz. 113

Lineare Methode

Die Lineare Methode zeichnet sich durch eine Aufwandserfassung in gleich bleibenden Jahresbeträgen aus. Hier entspricht der Jahresbetrag den Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt durch die Zahl der Jahre der Nutzung; sie entspricht selten der Realität, ist aber gleichwohl stets zulässig und die praktisch am häufigsten verwendete Methode. Bei unterjähriger Anschaffung wird monatsgenau abgeschrieben, wobei jeder angefangene Monat voll gezählt wird.

 

BEISPIEL

Die A-GmbH mit Stichtag 31.12. erwirbt am 01.09.2010 eine Druckmaschine zum Preis von 50.000 EUR. Sie wird am 30.09. geliefert. Die Nutzungsdauer wird auf zehn Jahre geschätzt.

 
Jahr Restbuchwert Abschreibung
2010 48.250 1.750
2011 43.250 5.000
2012 38.250 5.000
2013 33.250 5.000
2014 28.250 5.000
2015 23.250 5.000
2016 18.250 5.000
2017 13.250 5.000
2018 8.250 5.000
2019 3.250 5.000
2020 0 3.250

Da die Maschine zum 30.09.2010 geliefert wird, ist sie ab 01.10.2010 nutzbar und unterliegt der Abschreibung. Zum Stichtag 2010 wird daher die zeitanteilige Abschreibung für das dritte Quartal 2010 bereits dargestellt. Im Jahr 2020 ist daher der Aufwand entsprechend geringer.

 

Tz. 114

Geometrisch-degressive Methode

Im Falle der geometrisch-degressiven Methode wird der Buchwert in ungleichmäßig fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben, anfangs höher, später entsprechend niedriger. Der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt sich anhand eines gleich bleibenden Prozentsatzes des jeweiligen Restbuchwerts. Diese Methode ist für materielle Vermögensgegenstände meistens die realistische Abschreibungsmethode, aber auch für immaterielle zulässig, steuerrechtlich ist sie nur eingeschränkt zulässig (§ 7 Abs. 2 EStG).

 

BEISPIEL

Zugrunde gelegt sei derselbe Fall wie zur linearen Abschreibung: Die A-GmbH mit Stichtag 31.12. erwirbt am 01.09.2010 eine Druckmaschine zum Preis von 50.000 EUR. Sie wird am 30.9. geliefert. Die Nutzungsdauer wird auf zehn Jahre geschätzt. Zur Vereinfachung wird im Anschaffungsjahr die Abschreibungshöhe linear ermittelt, weil die Maschine nur drei Monate genutzt wird, und erst sodann mit der degressiven Abschreibung zu einem Abschreibungssatz von 20% begonnen.

 
Jahr Restbuchwert Rate
2010 48.750,00 1.250,00
2011 39.000,00 9.750,00
2012 31.200,00 7.800,00
2013 24.960,00 6.240,00
2014 19.968,00 4.992,00
2015 15.974,40 3.993,60
2016 12.779,52 3.194,88
2017 10.223,62 2.555,90
2018 8.178,89 2.044,72
2019 6.543,11 1.635,78
2020 0,00 6.543,11

Eine vollständige Abschreibung der Maschine lässt sich so nicht erreichen, theoretisch ist daher – wie in der vorstehenden Rechnung – mit der letzten Rate der gesamte verbleibende Buchwert abzuschreiben. Um das zu vermeiden geht die Praxis ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder zur linearen Abschreibung über. Dies ist typischerweise der Zeitpunkt, zu dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigen würde. Es bietet sich folgende Formel an, um das Wechseljahr zu errechnen:

Mit 10 Jahren für die Nutzungsdauer n und einem Zinsatz d von 20 % ergibt sich als Wechseljahr das Jahr 6.

 
Jahr Restbuchwert Rate geom.-degressiv Rate linear
2010 48.750,00   1.250,00
2011 39.000,00 9.750,00 5.000,00
2012 31.200,00 7.800,00 4.457,14
2013 24.960,00 6.240,00 4.025,81
2014 19.968,00 4.992,00 3.697,78
2015 16.495,30 3.993,60 3.472,70
2016 13.022,60   3.472,70
2017  9.549,90   3.472,70
2018 6.077,20   3.472,70
2019 2.604,50   3.472,70
2020 -0,02   2.604,53
 

Tz. 115

Arithmetisch-degressive Methode

Im Falle der aritmetisch-degressiven (digitalen) Methode erfolgt die Abschreibung in gleichmäßig fallenden Jahresbeträgen. Dazu wird ein Degressionsbetrag ermittelt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die aufsummierten Nutzungsjahre dividiert werden. Anschließend wird der Degressionsbetrag mit der Restnutzungsdauer multipliziert, wobei das jeweils betrachtete Jahr mitzurechnen ist. Um den so erhaltenen Betrag reduziert sich jährlich der Buchwert.[275]

 

BEISPIEL

Die A-GmbH hat am 2.1.2010 eine Druckmaschine für 50.000 EUR erworben. Die Nutzungszeit schätzt sie auf fünf Jahre. Sie möchte die Maschine arithmetisch-degressiv abschreiben. Dazu ermittelt sie den De...

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