Tz. 624

Die gleichzeitige Beendigung von Grund- und Sicherungsgeschäft stellt den Idealfall dar: Beide Schuldverhältnisse werden erfüllt, ihre gegenseitigen Chancen und Risiken haben sich neutralisiert.

 

BEISPIEL

Eine Forderung der X-AG (Stichtag 31.12.) über 10.000 USD aus Lieferung und Leistung sichert diese gegen Fremdwährungsrisiken ab, indem sie ein Devisentermingeschäft abschließt. Die Forderung ist entstanden durch Vertrag vom 30.06.01, Liefertermin ist der 31.03.02. Die Verpflichtungen werden vertragsgemäß erfüllt. Folgende Kursentwicklung sei unterstellt:

  • 30.06.01: 1 USD/1 EUR
  • 31.12.01: 1 USD/0,95 EUR
  • 31.03.02: 1 USD/0,9 EUR

Hier liegt ein perfekter Hedge vor. Zum 31.12.01 ist nichts davon zu bilanzieren, da es sich um zwei schwebende Geschäfte handelt. Der drohende Verlust aus dem Grundgeschäft muss nicht in Form einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst werden, weil dieses Risiko abgesichert ist. Am 31.03.02 sind beide Geschäfte erfüllt, die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge gleichen sich aus.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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