aa) IAS 36

 

Tz. 219

Der Wertminderung des Sachanlagevermögens liegt IAS 36 zugrunde. Der Anwendungsbereich des IAS 36 umfasst allerdings weder Vorräte (IAS 2) noch Aktivposten aus Steuerlatenzen (IAS 12) oder als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (investment properties) im fair value model (IAS 40.32b). Ebenso sind Finanz­instrumente aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen (IAS 36.2). Im Blickpunkt stehen damit Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 16 und IAS 38 sowie at cost bewertete Renditeimmobilien und Beteiligungen im Einzelabschluss oder at equity investments im Konzernabschluss (IAS 28.33). Prominentester und in der Praxis bedeutsamster Posten ist jedoch der Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3.55).

 

Tz. 220

Hauptaugenmerk des Wertminderungstests nach IAS 36 ist somit die Werthaltigkeitsprüfung des goodwill, da die Folgebewertung des goodwill ausschließlich auf dem impairment only approach[456] ohne die Möglichkeit einer anderweitigen planmäßigen Fortschreibung (IAS 38.107) basiert. Auch bauen die Überlegungen zum Wertminderungstest auf der Einzelbewertung von Vermögenswerten auf (IAS 36.22), so dass Vermögenswerte ohne isolierbare Zahlungsströme (goodwill) mit anderen Vermögenswerten zu Zwecken des Wertminderungstests zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units; CGU) zusammengefasst werden müssen (vgl. Kapitel 5 Tz. 265).

[456] Fuchs, in: Buschhüter/Striegel, IFRS, IAS 38 Rn. 57 u. 58.

bb) IAS 41

 

Tz. 221

Die Regelungen des IAS 41 sind für alle Unternehmen bindend, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Definition nach IAS 41.5 durchführen. Aufgrund der Vielzahl von Assoziationen bzgl. Problemstellungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit grenzt IAS 41.1 den Regelungsgehalt auf folgende Themenbereiche ein:

  • biologische Vermögenswerte (biological assets)
  • landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (agricultural produce at the point of harvest)
  • Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) (IAS 41.1)

Dem Ausschluss vom Anwendungsbereich unterliegen hingegen Grundstücke (IAS 16/IAS 40), immaterielle Vermögenswerte die in diesem Zusammenhang stehen (IAS 38), Warentermingeschäfte (IAS 39) oder mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Versicherungsverträge (IAS 41.2).

 

Tz. 222

Definitorisch bedingt die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit das Management der absatzbestimmten Transformation biologischer Vermögenswerte in landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in weitere biologische Vermögenswerte bzw. die Ernte biologischer Vermögenswerte (IAS 41.5). Dies ergibt sich aus der Fähigkeit zur biologischen Transformation (capability of change), dem Management der Änderung (management of change) sowie der Messung der Änderung (measurement of change) (IAS 41.6). Kennzeichnend für die biologische Transformation, in Abgrenzung zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sind Wachstum, Rückgang und mögliche Vermehrung eines biologischen Vermögenswerts. Daneben spielt auch das Management der Transformation eine bedeutsame Rolle.

 

BEISPIEL

Die X AG produziert Tiefkühlwaren. Die Fischprodukte (u. a. Tiefkühlseelachs) werden von der konzerneigenen Fischfangflotte im Atlantik gefangen. Die Anwendung von IAS 41 scheidet aus. Zwar besteht unzweifelhaft eine Fähigkeit des Fisches zur biologischen Transformation, allerdings fehlt es hierbei an einer gezielten Managementtätigkeit durch X. Der bloße Fischfang oder die Aberntung unterliegen nicht den Bilanzierungsregeln biologischer Vermögenswerte.

 

Tz. 223

Der Anwendungsbereich von IAS 41 endet mit der Ernte, d. h. am Scheideweg von biologischem Vermögenswert und landwirtschaftlichem Erzeugnis. Alternativ begründet auch der Tod des biologischen Vermögenswerts ein landwirtschaftliches Erzeugnis (Fleischproduktion). Das Erzeugnis ist in der Folge als Vorrat zu behandeln (IAS 41.13).

cc) Andere Standards

 

Tz. 224

Zur Darstellung der folgenden Ausführungen zum Geltungsbereich wird auf die folgenden Kapitel verwiesen:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge