Tz. 729

Neben den speziellen Finanzierungsformen sind auch allgemeine, nicht im Zusammenhang mit einem spezifischen qualifizierten Vermögenswert stehende Finanzierungen zu berücksichtigen. IAS 23.10 sieht hier den sog. would-have-been-avoided-Ansatz vor (Konzept der vermeidbaren Fremdkapitalkosten). Dabei bestimmt sich das Aktivierungsvolumen der Fremdkapitalkosten durch die Kosten, die bei Verzicht auf eine Investition in einen qualifizierten Vermögenswert vermeidbar (would have been avoided) gewesen wären. Unterstellt wird eine vollständige Fremdfinanzierung, ohne Rücksicht auf die individuelle Kapitalstruktur des Unternehmens.

 

Tz. 730

Der zu aktivierende Betrag ergibt sich sodann aus der Anwendung eines gewogenen Durchschnittszinssatzes der Fremdkapitalkosten des während der Periode ausstehenden allgemeinen Fremdkapitals auf die nicht durch spezielles Fremdkapital gedeckten Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert. Eine Begrenzung des Aktivierungsvolumens besteht dahingehend, dass der Betrag der während einer Periode aktivierten Fremdkapitalkosten die während einer Periode angefallenen Fremdkapitalkosten nicht übersteigen darf (IAS 23.14).

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