Tz. 226

Mit dem Amendment zu bearer plants werden sogenannte fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich des IAS 41 ausgegliedert und fortan als Sachanlagevermögen nach IAS 16 behandelt werden. Eine fruchtragende "lebende" Pflanze dient demnach der Herstellung oder Lieferung landwirtschaftlicher Produkte für mehr als eine Periode, wobei dessen Verkauf nach Ende der Nutzbarkeit mit großer Unwahrscheinlichkeit als landwirtschaftliches Produkt erfolgt. Zu Bilanzierungszwecken wird zwischen den Stadien bis zur Produktionsreife und nach der Produktionsreife unterschieden (vgl. Tz. 306). Der Standard wurde im Juni 2014 vom IASB verabschiedet und am 23. November in EU-Recht übernommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge