Tz. 548

Eine zentrale Frage bei der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten ist die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Während sich die Abgrenzung in den meisten Fällen (Darlehen, Schuldverschreibungen) weniger komplex gestaltet, kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten in der Abgrenzung kommen.[651] Besonderheiten ergeben sich insbesondere in den folgenden Fällen:[652]

  • Genussrechte/stille Beteiligungen mit Verlustbeteiligung oder Insolvenznachrang sind trotz ihres Eigenkapitalcharakters regelmäßig Fremdkapital.
  • Vergütung in Eigenkapitalinstrumenten: Nur wenn für die noch nicht übertragenen Aktien eine feste Anzahl vereinbart wurde, liegt Eigenkapital vor.
  • Abfindungen für ausscheidende Gesellschafter bei deutschen Personengesellschaften: Das gesetzliche Kündigungsrecht eines Gesellschafters gegen Abfindung kann bereits vor der tatsächlichen Ausübung zu einer Umqualifizierung von Eigen- in Fremdkapital führen (hierzu IAS 32.16A ff.).
 

Tz. 549

Analog zur Zugangsbewertung finanzieller Vermögenswerte sind finanzielle Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt zum fair value zu bewerten, der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht. Für die Folgebewertung ist die Effektivzinsmethode anzuwenden. Bei Darlehen mit Agio oder Disagio kommt es somit zu einem Auseinanderfallen von Effektiv- und Nominalzins. Eine separate Abgrenzung oder sofortige GuV-wirksame Erfassung von Agio/Disagio ist nicht zulässig.

Einzige Ausnahme von der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten sind finanzielle Verbindlichkeiten, die freiwillig ergebniswirksam zum fair value bewertet werden, oder Schulden aus Derivaten.

 

BEISPIEL

Unternehmen A nimmt ein Darlehen mit einem Nominalbetrag von 100 GE und einem Disagio von 10 % auf. Das Darlehen hat eine dreijährige Laufzeit, Zinsen sind nachschüssig zahlbar. Der ermittelte Effektivzins beträgt 14 %.

 
  20X0 20X1 20X2 20X3
Zahlungsstrom 90,00 -10,00 -10,00 -110,00
 
Effektivzinsmethode  
Buchwert Darlehen 66,91 76,50 87,47 100,00
Effektiver Zinsaufwand   9,59 10,96 12,53

Darstellung der Effektivzinsmethode und des effektiven Zinsaufwands

[651] Zur aktuellen Diskussion zur Abgrenzung bei Kassainstrumenten im Zusammenhang mit dem IASB Projekt zur Überarbeitung des Conceptual Framework, vgl. Schmidt, WPg 2014, 484 (484 ff.).
[652] Für eine ausführliche Beschreibung solcher Sonderfälle vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 28 Rn. 219.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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