Tz. 641

Für die Bilanzierung ist zwischen den folgenden beiden Sicherungsbeziehungen zu unterscheiden:[742]

  • Fair value hedge
  • Cash flow hedge
 

Tz. 642

Die Bilanzierung eines fair value hedge sieht vor, dass neben den fair-value-Änderungen des Sicherungsinstruments auch die fair-value-Änderungen des Grundgeschäfts ergebniswirksam in der GuV erfasst werden. Die Bilanzierung des Grundgeschäfts gleicht sich somit der Bilanzierung des Sicherungsinstruments an.

 

Tz. 643

 

BEISPIEL[743]

  • Unternehmen A hat am 30.09.20X3 Rohstoffe in den USA für 50 Mio. USD bestellt.
  • Lieferung und Bezahlung erfolgen am 31.01.20X4.
  • Zur Absicherung gegen das Risiko einer Aufwertung des USD und einer damit verbundenen Erhöhung des Kaufpreises in EUR, kauft A – zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – 50 Mio. USD auf Termin per 31.01.20X4 zum Kurs von 1,16 USD/EUR und schreibt somit einen Kaufpreis von 43,1 Mio. EUR fest.
  • Der Wechselkurs beträgt am 31.12.20X3 1,26 USD/EUR und am 31.1.20X4 1,24 USD/EUR.
  • Am 31.01.20X4 werden die Rohstoffe geliefert und bezahlt.
  • Aufgrund der Aufwertung des EUR ist der Kaufpreis der Rohstoffe in EUR gesunken (= 40,3 Mio. EUR) und die Differenz muss in das Termingeschäft gezahlt werden (= 43,1 ./. 40,3 = 2,8 Mio. EUR). Folgende Buchungen ergeben sich (in Mio. EUR):
 
30.09.20X3   keine Bilanzierung, da schwebendes Geschäft
31.12.20X3 per Aufwand 3,4 an Derivat 3,4
  per Vermögenswert 3,4 an Ertrag 3,4
31.01.20X4 per Derivat 0,6 an Ertrag 0,6
  per Derivat 2,8 an Geld 2,8
  per Aufwand 0,6 an Vermögenswert 0,6
  per Rohstoffe 40,3 an Geld 40,3
  per Rohstoffe 2,8 an Vermögenswert 2,8
Buchungsfolgen fair value hedge

Zum Stichtag 31.12.20X3 ergibt sich durch die Abwertung des USD eine negative Entwicklung des Derivats, die aufwandswirksam zu passivieren ist. Gleichzeitig führt die Abwertung des USD für das schwebende Geschäft zur Aktivierung eines sonstigen Vermögenswerts. Die Wechselkursänderung zum 31.12.20X4 führt zur Wertveränderung von Derivat (Ertrag 0,6 Mio. EUR) und Vermögenswert (Aufwand: 0,6 Mio. EUR). Der negative fair value des schwebenden Geschäfts wird gegen die Anschaffungskosten für die Rohstoffe gebucht (basis adjustment) und die Rohstoffe zum Sicherungskurs eingebucht.

 

Tz. 644

Für die Bilanzierung von Cashflow hedges wird hingegen der effektive Teil (Effektivitätsgrenze 80–125 %) der Sicherungsbeziehung ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Überschießende Beträge (Ineffizienz) sind ergebniswirksam in der GuV zu erfassen. Die fair-value-Änderungen sind nach IAS 39.96 wie folgt zu erfassen:

  • Erfassung im Eigenkapital: Kleinerer Betrag aus kumulierter fair-value-Änderung des Sicherungsgeschäfts und der kumulierten fair-value-Änderung der gesicherten Cashflows
  • Erfassung in GuV: Sofern die kumulierte fair-value-Änderung des Sicherungsinstruments größer ist als die kumulierte fair value-Änderung der gesicherten Cashflows (overhedge)
  • Keine Auswirkung auf GuV: Sofern die kumulierte fair-value-Änderung des Sicherungsinstruments kleiner ist als die kumulierte fair-value-Änderung der gesicherten Cashflows (underhedge)
 

Tz. 645

 

BEISPIEL[744]

  • Am 30.09.20X3 geht Unternehmen A von einem Kauf von Rohstoffen in den USA für 50 Mio. USD am 31.01.20X4 aus.
  • Ein Kaufvertrag wurde noch nicht abgeschlossen, der Kauf wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet.
  • Zur Absicherung des Währungsrisikos aus dem erwarteten Erwerb kauft A am 30.09.20X3 50 Mio. USD auf Termin per 31.01.20X4 zum Kurs von 1,16 USD/EUR.
  • Der erwartete Kaufpreis für die Rohstoffe ist damit bei 43,1 Mio. EUR festgeschrieben.
  • Der Wechselkurs beträgt am 31.12.20X3 1,26 USD/EUR und am 31.01.20X4 1,24 USD/EUR.
  • Am 31.01.20X4 werden die Rohstoffe wie erwartet gekauft, geliefert und bezahlt.
  • Aufgrund der Aufwertung des EUR ist der Kaufpreis der Rohstoffe in EUR auf 40,3 Mio. EUR gesunken.
  • Die Differenz muss in das Termingeschäft gezahlt werden (= 43,1–40,3 = 2,8 Mio. EUR).

Folgende Buchungssätze ergeben sich:

 
30.09.20X3   keine Bilanzierung, da fair value des Devisentermingeschäfts null ist
31.12.20X3 per Eigenkapital 3,4 an Derivat 3,4
31.01.20X4 per Derivat 0,6 an Eigenkapital 0,6
  per Derivat 2,8 an Geld 2,8
  per Rohstoffe 40,3 an Geld 40,3
  per Rohstoffe 2,8 an Eigenkapital 2,8

Durch die Abwertung des USD zum 31.12.20X3 erfolgt eine ergebnisneutrale Passivierung des Derivats gegen das Eigenkapital. Da es sich um eine erwartete Transaktion handelt, bleibt diese weiterhin bilanziell unberücksichtigt. Die Aufwertung des USD zum 31.01.20X4 führt zu einer Reduzierung des Derivats um 0,6 Mio EUR. gegen das Eigenkapital. Der fair value des Derivats (– 2,8 Mio. EUR) wird an die Bank gezahlt. Die Aktivierung der Rohstoffe erfolgt zum aktuellen Wechselkurs, der im Eigenkapital erfasste Betrag (– 2,8 Mio. EUR) wird zur Anpassung der Anschaffungskosten der Rohstoffe (basis adjustment) ausgebucht.

Hinweis: Das im Beispiel angewandte basis adjustment ist nicht verpflichtend. Nach IAS 39.98(a) kann das Unternehmen alternativ auch zunächst die Eigenkapitalposition fort...

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