a) Überblick

 

Tz. 630

Die Absicherung finanzieller Risiken kann entweder durch einen bilanziellen oder einen ökonomischen Hedge erfolgen. Eine besondere bilanzielle Beachtung erfährt der ökonomische Hedge allerdings nicht, weil die verschiedenen Gegenpositionen ungekürzt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbleiben. Der Bilanzersteller entgeht dem Problem einer schwankenden Gewinn- und Verlustrechnung, indem für ein Grundgeschäft ein gegenläufiges Sicherungsgeschäft designiert, das im Rahmen einer hedge accounting-Beziehung bilanziert wird. Eine absichernde Wertentwicklung in einem Geschäftsjahr kann rechnerisch eine Transaktion in der Folgeperiode aufwiegen. In diesem Fall führt beides zur Risikoreduzierung, allerdings muss das bilanzielle hedge accounting die Bilanzierungsregelungen beachten, vor allen Dingen sich dem Einzelbewertungs- und dem Stichtagsprinzip unterwerfen.

b) Entstehungsgeschichte

 

Tz. 631

Zur Entstehungsgeschichte des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff.

c) Geltungsbereich (zeitlich, sachlich)

 

Tz. 632

Zum Geltungsbereich des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff.

d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 633

Zur rechtspolitischen Diskussion und den Entwicklungsperspektiven des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff., 367 ff.

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