a) Überblick
Tz. 630
Die Absicherung finanzieller Risiken kann entweder durch einen bilanziellen oder einen ökonomischen Hedge erfolgen. Eine besondere bilanzielle Beachtung erfährt der ökonomische Hedge allerdings nicht, weil die verschiedenen Gegenpositionen ungekürzt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbleiben. Der Bilanzersteller entgeht dem Problem einer schwankenden Gewinn- und Verlustrechnung, indem für ein Grundgeschäft ein gegenläufiges Sicherungsgeschäft designiert, das im Rahmen einer hedge accounting-Beziehung bilanziert wird. Eine absichernde Wertentwicklung in einem Geschäftsjahr kann rechnerisch eine Transaktion in der Folgeperiode aufwiegen. In diesem Fall führt beides zur Risikoreduzierung, allerdings muss das bilanzielle hedge accounting die Bilanzierungsregelungen beachten, vor allen Dingen sich dem Einzelbewertungs- und dem Stichtagsprinzip unterwerfen.
b) Entstehungsgeschichte
Tz. 631
Zur Entstehungsgeschichte des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff.
c) Geltungsbereich (zeitlich, sachlich)
Tz. 632
Zum Geltungsbereich des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff.
d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven
Tz. 633
Zur rechtspolitischen Diskussion und den Entwicklungsperspektiven des IAS 39/IFRS 9 Finanzinstrumente vgl. Tz. 326 ff., 367 ff.
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