Tz. 265

Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der in einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde (vgl. Kapitel 14), ist als Vermögenswert zu aktivieren. Er ist für Zwecke des Wertminderungstests einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating units; CGU) oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Erwerbers zuzuordnen, die voraussichtlich von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren werden. Auf die entsprechende Kommentierung wird verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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