Tz. 694

 
  HGB IFRS
Haftungsverhältnisse
Eventualschulden
(contingent liabilities)
  • Keine Passivierung von Eventualschulden
  • Angabe bestimmter Haftungsverhältnisse unter der Bilanz (§ 251 HGB)
  • Angabepflichten im Anhang zu nicht passivierten Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen (mit gesondertem Vermerk der Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen) sowie gesonderter Angabe von gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 HGB)
  • Angaben zu außerbilanziellen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, sofern für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung; gesonderter Ausweis von Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (285 Nr. 3a HGB)
  • Keine Passivierung von Eventualschulden (IAS 37.27)
  • Anhangangabe, sofern die Möglichkeit des Nutzenabflusses nicht unwahrscheinlich ist (IAS 37.28)
  • Anhangangabe umfasst (IAS 37.86):

    1. eine kurze Beschreibung der Eventualverbindlichkeit
    2. eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen (wenn durchführbar)
    3. die Angabe von Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Zeitpunkte von Abflüssen (wenn durchführbar)
    4. die Möglichkeit einer Erstattung (wenn durchführbar)
Eventualforderungen
(contingent assets)
  • Keine spezifischen Regelungen zu Eventualforderungen
  • Kein Ansatz von Eventualforderungen (IAS 37.31)
  • Anhangangabe, wenn Nutzenzufluss wahrscheinlich ist (IAS 37.32)
  • Anhangangabe umfasst (IAS 37.89):

    1. eine kurze Beschreibung der Eventualforderungen
    2. eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen (wenn durchführbar)

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