Tz. 353

Der Grundsatz der Methodenstetigkeit ist an folgenden Stellen zu finden:

  • Im Framework wird auf das Erfordernis der Änderung von Bilanzierungsmethoden (accounting policies) bei Vorliegen von besseren Alternativen hingewiesen (F.QC30).
  • Das Thema Ausweisstetigkeit wird in IAS 1.45 adressiert.
  • Das Erfordernis der materiellen Stetigkeit, d. h. der Beibehaltung von Ansatz- und Bewertungsmethoden, findet sich in IAS 8.13.

Methodenänderungen sind aber in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt (echte und unechte Wahlrechte) bzw. geboten (durch Gesetz verlangt oder bessere Darstellung). Der Wechsel von einer unzulässigen zu einer zulässigen Bilanzierung ist hingegen kein Methodenwechsel, sondern eine Bilanzkorrektur nach IAS 8 (vgl. Kapitel 19 Tz. 92).

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