Tz. 352

Es besteht ein grundsätzliches Saldierungsverbot (IAS 1.32). Hiernach dürfen Vermögenswerte nicht mit Schulden (ebenso Aufwendungen nicht mit Erträgen) verrechnet werden. Ausnahmen bestehen, wenn dies von einem IFRS verlangt oder erlaubt wird. So wird qualifizierendes Planvermögen (plan assets) mit der Brutto-Pensionsverpflichtung saldiert (IAS 19.113) (vgl. Tz. 578).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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