Tz. 115

 

BEISPIEL

Die ABC-GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks mit Produktionshalle. Da der Grundstückswert gestiegen ist, entscheidet sich die ABC-GmbH, das Grundstück mit der Halle zu veräußern und die Halle zurück zu leasen (Sale-and-lease-back), um stille Reserven zu heben. Dazu müsste das Sale-and-lease-back-Geschäft einen Umsatzakt darstellen. Das ist der Fall, wenn das zunächst beim Veräußerer (ABC-GmbH) bilanzierte Leasinggut nach Vertragsschluss beim Erwerber, also dem Leasinggeber zu bilanzieren wäre. Als Käufer findet die ABC-GmbH die X-AG. Folgende Daten liegen vor:

  • Leasingbeginn: 01.01.2010
  • Leasingdauer: 15 Jahre
  • Leasingraten pro Jahr: 75.000 EUR
  • Auf die Halle entfallender Kaufpreis: 980.000 EUR
  • Zinssatz: 5 %
  • Die verbleibende Nutzungsdauer der Halle beträgt max. 20 Jahre
  • Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit: 300.000 EUR

Aus der folgenden Rechnung ergibt sich, dass es sich um ein Teilamortisationsleasing handelt.

 
Jahr Rate in EUR Kaufpreis in EUR FK in EUR Zinssatz Zinsen in EUR
31.12.2010 75.000 980.000 980.000 5 % 49.000
31.12.2011 75.000   905.000 5 % 45.250
31.12.2012 75.000   830.000 5 % 41.500
31.12.2013 75.000   755.000 5 % 37.750
31.12.2014 75.000   680.000 5 % 34.000
31.12.2015 75.000   605.000 5 % 30.250
31.12.2016 75.000   530.000 5 % 26.500
31.12.2017 75.000   455.000 5 % 22.750
31.12.2018 75.000   380.000 5 % 19.000
31.12.2019 75.000   305.000 5 % 15.250
31.12.2020 75.000   230.000 5 % 11.500
31.12.2021 75.000   155.000 5 % 7.750
31.12.2022 75.000   80.000 5 % 4.000
31.12.2023 75.000   5.000 5 % 250
31.12.2024 75.000   0 5 % 0
Summe 1.125.000       344.750

Die Summe der Anschaffungs- und Finanzierungskosten (1.324.750 EUR) Übersteigt die Summe der Raten (1.125.000 EUR) um 199.750 EUR. Damit liegt nur Teilamortisation vor. Die vereinbarte Nutzungsdauer entspricht 75 % der maximalen Nutzungsdauer. Damit müsste die Halle grundsätzlich vom Leasingnehmer bilanziert werden (was zwecks Hebung stiller Reserven hier nicht gewünscht ist). Eine Bilanzierung beim Leasinggeber kann nach den Vorgaben des Leasingerlasses dann erfolgen, wenn der Kaufpreis bei Ausübung der Kaufoption dem Restbuchwert entspricht. Der Restbuchwert beträgt hier 331.187,50 EUR, der Rückkaufpreis jedoch nur 300.000 EUR.

Tipp: Die Parteien müssten z. B. 340.000 EUR als Restkaufpreis vereinbaren. Dann wäre mit einer Ausübung der Option nicht zu rechnen und das Leasinggut wäre beim Leasinggeber zu bilanzieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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