Tz. 152

IAS 39 beinhaltet Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten. Zur Definition der Begriffe „Finanzinstrument”, „finanzieller Vermögenswert”, „finanzielle Verbindlichkeit” und „Eigenkapitalinstrument” wird auf die Kommentierung nach IAS 32 verwiesen (vgl. Kapitel 7).

 

Tz. 153

Der Anwendungsbereich von IAS 39 erstreckt sich jedoch nicht auf alle Finanzinstrumente (IAS 39.2 ff.). Unternehmensanteile (sog. Eigenkapitalinstrumente) unterliegen beim emittierenden Unternehmen generell nicht IAS 39. Beim Anteilsinhaber fallen Unternehmensanteile nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39, wenn sie Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen darstellen.

 

Tz. 154

Der in 2004 herausgegebene IAS 39 ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2005 beginnen.

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