Tz. 305

Das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums, welches IAS 17 verfolgt, unterscheidet insbes. zwischen der dauernden Herrschaft über das Leasingobjekt und der Amortisation der Investition des Leasinggebers (IAS 17.21). Durch die Beurteilung des Kaufoptions- und des Nutzungsdauerkriteriums lässt sich eine Antwort auf die Frage herleiten, ob auf Dauer Leasinggeber oder -nehmer voraussichtlich die Herrschaft über das Leasingobjekt ausüben wird. Demgegenüber findet durch den Barwerttest ein Vergleich zwischen den vertraglich garantierten Zahlungen des Leasingnehmers und den Investitionskosten des Leasinggebers statt. Werden die Investitionskosten durch die Zahlungen gedeckt, liegt finance lease vor und die Investition in ein Leasingobjekt amortisiert sich durch die Zahlungen des Leasingnehmers.

 

Tz. 306

Im Vordergrund steht stets die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum, welche sich durch die beiden genannten Ausprägungen gleichermaßen beantworten lässt. Typischerweise werden sowohl das Kaufoptions- und das Nutzungsdauerkriterium als auch der Barwerttest hinsichtlich der Klassifizierung als operating oder finance lease die gleiche Richtung vorgeben. Es reicht aber auch aus, wenn lediglich einer der beiden Aspekte auf die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Leasingnehmer hinweist.[281]

 

BEISPIEL

Die Gabelstapler AG mietet ab dem 01.01.14 einen Gabelstapler. Das Unternehmen möchte den Leasinggegenstand für 3 Jahre von der Leasing AG mieten. Die Parteien vereinbaren deshalb eine Laufzeit des Leasingverhältnisses von 3 Jahren. Sowohl die wirtschaftliche Nutzungsdauer, als auch die Nutzungsdauer betragen hingegen 6 Jahre (IAS 17.4). Die Leasingraten sind jeweils am Jahresende im Nachhinein zu entrichten und belaufen sich auf jeweils eine Geldeinheit. Zum Ende der Laufzeit besteht auf Seiten des Leasingnehmers keine Kaufoption. Das Eigentum geht auch nach Ablauf der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht automatisch auf den Leasingnehmer über. Da die Gabelstapler AG den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ermitteln kann, wird in diesem Fall auf den Grenzkapitalzinssatz der Leasing AG zurückgegriffen, der sich auf 10 % per annum beläuft. Zum 01.01.14 liegt der Zeitwert des Gabelstaplers bei drei Geldeinheiten. Die Leasing AG vermietet solche Standard-Gabelstapler auch an Konkurrenzunternehmen der Gabelstapler AG.

1. Eigentumsübergangskriterium (IAS 17.10(a)): Das Eigentum geht nach der Laufzeit nicht auf den Leasingnehmer über.
2. Kaufoptionskriterium (IAS 17.10(b)): Dem Leasingnehmer wird keine Kaufoption eingeräumt.
3. Mietzeitkriterium (IAS 17.10(c)): Das Verhältnis der Laufzeit des Leasingverhältnisses zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Gabelstaplers (3/6) beträgt 50 %. Die Orientierung an den Leasingvorgaben der US-GAAP sowie die herrschende praktischen Einschätzung sieht die Grenze des Verhältnisses der Mindestvertragslaufzeit zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts bei 75 %. Somit deutet auch dieses Kriterium nicht auf ein finance lease hin.
4. Barwertkriterium (IAS 17.10(d)): Für die Berechnung des Barwerts der Leasingraten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz von 10 % zugrunde gelegt. Die Orientierung an den Leasingvorgaben der US-GAAP sowie die herrschende praktischen Einschätzung sieht die Grenze des Verhältnisses des Barwerts der Mindestleasingzahlungen zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts bei 90 %. Infolgedessen deutet das Barwertkriterium auf ein finance lease hin.
 
  Barwert
1. Rate zum 31.12.14 0,91
2. Rate zum 31.12.15 0,83
3. Rate zum 31.12.16 0,75
4. Rate zum 31.12.17 0,68
Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 01.01.14 3,17
Beizulegender Zeitwert zum 01.01.14 3,00
Barwert der Mindestleasingzahlungen/ beizulegender Zeitwert 105,67 %

Barwertkriterium

5. Spezialleasing (IAS 17.10(e)): Bei dem Gabelstapler handelt es sich um ein Standardmodell, es liegt in der Folge keine Spezialleasing vor.

Im Ergebnis liegt somit Finanzierungsleasing vor. Der Barwerttest ist hier das ausschlagende Kriterium. Der Leasingnehmer deckt durch die Mindestleasingzahlungen die Investitionskosten des Leasinggebers. Somit amortisiert sich der Leasinggegenstand durch die Zahlungen des Leasingnehmers.

[281] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 15 Rn. 15.

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