Tz. 445

Entwicklungskosten fallen nicht lediglich bei technischen Prozessen an, sondern auch bei der Entwicklung von Humankapital[475] oder Konzepten. Allerdings existieren neben den allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen auch noch explizite Ansatzverbote (IAS 38.63) für die folgenden Vermögenswerte:

  • Marken und Warenzeichen
  • Druck- und Verlagsrechte
  • Kundenlisten und -beziehungen
  • ähnliche Werte

Zudem darf auch der selbst geschaffene gegenüber dem derivativem goodwill nicht angesetzt werden (IAS 38.48).

[475] Christian/Kern, PiR 2014, 168 (169).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge