Tz. 445
Entwicklungskosten fallen nicht lediglich bei technischen Prozessen an, sondern auch bei der Entwicklung von Humankapital[475] oder Konzepten. Allerdings existieren neben den allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen auch noch explizite Ansatzverbote (IAS 38.63) für die folgenden Vermögenswerte:
- Marken und Warenzeichen
- Druck- und Verlagsrechte
- Kundenlisten und -beziehungen
- ähnliche Werte
Zudem darf auch der selbst geschaffene gegenüber dem derivativem goodwill nicht angesetzt werden (IAS 38.48).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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