Tz. 187
Der Ansatz latenter Steuern in der Bilanz kann aufgrund temporärer Differenzen sowie noch nicht in Anspruch genommener steuerlicher Verlustvorträge bzw. Steuergutschriften erforderlich sein. Temporäre Differenzen, welche die Ansatzkriterien erfüllen, werden als latenter Steueranspruch aktiviert (vgl. Kapitel 8 Tz. 73 ff.).
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