Tz. 674

Nachdem zuletzt durch das MicroBilG von 2012 neue Anwendungsfälle für Angaben unter der Bilanz geschaffen wurden (vgl. Tz. 689 f.), werden seit Inkrafttreten des BilRuG alle Kapitalgesellschaften, die nicht Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB sind, künftig alle Angaben zu Haftungsverhältnissen im Anhang machen. Unter der Bilanz werden daher künftig nur noch Angaben von Kleinstkapitalgesellschaften und Nichtkapitalgesellschaften stehen (§ 268 Abs. 7 HGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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