Tz. 427

Zur rechtspolitischen Diskussion und Entwicklung im Detail vgl. Tz. 173 ff. Neben einer Vielzahl von AIPs wurde in den vergangenen Jahren auch die Frage der Abschreibungsweise diskutiert. Im Rahmen von ED/2012/5 "Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation" hat der IASB seinerzeit ein Verbot umsatzbasierter Abschreibungen auch für immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 vorgeschlagen. Der IASB kritisierte damit die zumeist bestehende eingeschränkte Korrelation zwischen Ressourcenverwendung und Ergebnis.[457] In der final veröffentlichten Version wurde stattdessen allerdings die widerlegbare Vermutung der Unangemessenheit der umsatzbasierten Abschreibung eingeführt (vgl. Kapitel 6). Derzeit gibt es keine weiteren Beratungsprojekte beim IASB, die zur Änderung der Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte, insbesondere bzgl. des Ansatzes von immateriellen Vermögenswerten, führen könnten.

[457] Vgl. Homfeldt/Weller, PiR 2015, 181 (182).

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