Tz. 269

Der Emittent eines Finanzinstruments muss dieses, oder dessen Teile, bei Ersterfassung als finanzielle Verbindlichkeit (Fremdkapital), finanziellen Vermögenswert oder als Eigenkapitalinstrument (Eigenkapital) klassifizieren (IAS 32.15). Dabei kann es zu Abgrenzungsproblemen zwischen Eigen- und Fremdkapital kommen, insbes. für Mezzanine-Finanzierungen.

Eine Finanzierung wird grundsätzlich als Eigenkapital betrachtet, wenn keine (bedingte oder unbedingte) vertragliche Verpflichtung existiert, Geld oder andere finanzielle Vermögenswerte abzugeben oder finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten unter Bedingungen zu tauschen, welche für den Emittenten potenziell unvorteilhaft sind (IAS 32.16 ff.), vgl. Kapitel 7.

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