Tz. 268
Folgende Arten von Verbindlichkeiten können unterschieden werden:
- laufende und latente Steuerschulden nach IAS 12 (vgl. Kapitel 8)
- Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 (vgl. Tz. 270 ff.)
- Drohverluste aus Fertigungsaufträgen nach IAS 18 (vgl. Kapitel 9)
- Arbeitnehmervergütung, insbes. im Bereich der Altersversorgung nach IAS 19 (vgl. Tz. 490 ff., 571)
- Rückstellungen (unsichere Schulden) nach IAS 37 (vgl. Tz. 460 ff., 558)
- Finanzverbindlichkeiten (z. B. aus Lieferungen und Leistungen) hinsichtlich der Bewertung nach IAS 39 (vgl. Tz. 220)
- Aktienkursorientierte Vergütungsverpflichtungen nach IFRS 2 (vgl. Kapitel 7)
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