Tz. 6

Die Vorschrift gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Sie ist in der geltenden Fassung gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB zwingend anzuwenden auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Hinsichtlich der Aktivierungspflicht für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert gilt dies jedoch nur, sofern der betreffende Wert nach dem 31.12.2009 erworben wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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