Tz. 627
Abzugrenzen sind:
- vorausvereinnahmte Bezahlung für Unterrichtsstunden[675]
- Entschädigung für befristete Verpflichtung zur Nutzungsunterlassung, die mit betrieblichem Aufwand verbunden ist[676]
- öffentliche Ausbildungskostenzuschüsse für befristete Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes[677]
- kapitalisiert ausgezahlter Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens[678]
Nicht abzugrenzen sind:
- Kundenzuschüsse zur Anschaffung von Werkzeugen einer Kfz-Werkstatt[679]
- Vergütungen für die Bereitschaft, nachteilige Veränderungen eines Kreditvertrages zu akzeptieren[680]
- Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses[681]
- Ablösungsbetrag für Übernahme eines Kfz-Stellplatzes[682]
[675] BFH v. 10.9.1998, IV R 80–96, DStR 1998, 1827.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen