Tz. 627

  • Abzugrenzen sind:

    • vorausvereinnahmte Bezahlung für Unterrichtsstunden[675]
    • Entschädigung für befristete Verpflichtung zur Nutzungsunterlassung, die mit betrieblichem Aufwand verbunden ist[676]
    • öffentliche Ausbildungskostenzuschüsse für befristete Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes[677]
    • kapitalisiert ausgezahlter Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens[678]
  • Nicht abzugrenzen sind:

    • Kundenzuschüsse zur Anschaffung von Werkzeugen einer Kfz-Werkstatt[679]
    • Vergütungen für die Bereitschaft, nachteilige Veränderungen eines Kreditvertrages zu akzeptieren[680]
    • Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses[681]
    • Ablösungsbetrag für Übernahme eines Kfz-Stellplatzes[682]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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