Tz. 693

Sofern keine Garantie im finanziellen Sinne vorliegt, liegt die Verpflichtung im Anwendungsbereich der Rückstellungsbilanzierung (IAS 37.24). Hierzu zählen u. a. Produktgarantien. Eine Bilanzierung hängt von der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses ab, wobei die Verpflichtung auch – unter Beachtung der Rückausnahme einer remote-Wahrscheinlichkeit – eine Eventualverbindlichkeit darstellen kann und somit lediglich im Anhang angabepflichtig wird. Zu den Ausführungen im Zuge der Rückstellungsbilanzierung vgl. Tz. 555.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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