Tz. 654

Anders als bei voll zu passivierenden latenten Steuern, sind aktive latente Steuern nach IAS 12.24 nur beschränkt aktivierungsfähig. Die Aktivierung kann nur im Umfang wahrscheinlich ausreichender zu versteuernder Gewinne erfolgen, da ansonsten der steuerliche Mehraufwand nicht verrechnet werden kann. Zu einer ausführlicheren Behandlung der Regelungen vgl. Kapitel 8 Tz. 73 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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