Tz. 636

Die IFRS sehen im Vergleich zum HGB keine explizite Definition von Rechnungsabgrenzungsposten vor. Jedoch ist es auch in den IFRS an verschiedenen Stellen erforderlich Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Der Ansatz richtet sich nach den im Rahmenkonzept niedergelegten qualitativen Kriterien für Vermögenswerte und Schulden sowie standardspezifischen Vorgaben (vgl. Tz. 181).

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen transitorischen (Ausgabe/Einnahme jetzt, aber Aufwand/Ertrag später) und antizipativen (Aufwand/Ertrag jetzt, Ausgabe/Einnahme später) Rechnungsabgrenzungsposten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge