Tz. 614

Rechnungsabgrenzungsposten (RAPs) sind keine Vermögensgegenstände oder Schulden,[650] vielmehr handelt es sich um eine Art Korrekturposten. Korrigiert wird eine nicht periodengerechte Erfassung von Leistung und Gegenleistung. Sie droht, wenn Leistung und Gegenleistung in unterschiedliche Geschäftsjahre fallen. Oft geht es dabei um Dauerschuldverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen (Gebühren, Steuern).

 

BEISPIEL

Die Jahresmiete für Geschäftsräume wird schon im Dezember bezahlt, Bilanzstichtag ist aber der 31.12.

[650] H. M., vgl. Kleindiek, in: GroßKo-HGB, § 250 HGB Rn. 5; Prinz, in: KK-RechnR, § 250 HGB Rn. 1; Schubert/Krämer, in: BeckBilKo, § 250 HGB Rn. 14; a. A. Kirsch, in: Bonner HdR, § 250 HGB Rn. 6.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge