Tz. 691

Ein vollständiger Abschluss enthält nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards neben der Bilanz, der Kapitalflussrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gesamtergebnisrechnung (primary statements) auch einen rechtsformunabhängig aufzustellenden Anhang als sogenanntes secondary statement (IAS 1.10). Die verschiedenen Bilanz- und Gesamtergebnisrechnungsposten sowie die Kapitalflussrechnung sind im Anhang qua Querverweis zu erläutern (IAS 1.113).

Die Aufschlüsselung zwischen der Bereitstellung der Informationen innerhalb der primary statements oder des secondary statement sowie die Angabe weiterer Mindestinformationen im Anhang wird in IAS 1 abstrakt geregelt, während im jeweilig einschlägigen Standard die Angabepflichten konkretisiert werden. Das HGB degradiert die zusätzlich bereitzustellenden Informationen im Anhang vielmehr zu einem "Anhängsel"[728]. Eine umfassende Darstellung im Anhang ist nicht geboten. Vielmehr können einzelne Informationen zu Haftungsverhältnissen auch unterhalb der Bilanz dargestellt werden. Eine solche Lösung bieten die International Financial Reporting Standards nicht.

[728] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 5 Rn. 9.

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