Tz. 157

Die in IASB CF.QC35–39 (2010) anerkannte Nebenbedingung der Kostenrestriktionen bei der Er­stellung eines Jahresabschlusses erweitert den Gedanken der Wirtschaftlichkeit über die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit hinaus durch einen außerordentlich weiten Kostenbegriff. Kosten sind nach diesen Leitlinien nicht nur auf die Kosten der Jahresabschluss­er­stellung beim Rechnungslegungspflichtigen, sondern auch auf die Kosten des Adressaten bei der Auswertung des Jahresabschlusses zu beziehen. Nach einer Ansicht im Schrifttum umfassen sie darüber hinaus auch die Kosten, die durch die Information der Wettbewerber durch den Jahres­ab­schluss entstehen.[418]

[418] Baetge/Kirsch/Wollmert/Brüggemann, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 66.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge