Tz. 151
In IASC F.38 (1989) wird der Grundsatz der Vollständigkeit als Folgegrundsatz der Verlässlichkeit beschrieben und dort unter der Vorbehalt der Wesentlichkeit und Kosten gestellt, während er in IASB CF.QC13 (2010) ohne eigenständige Erwähnung dieses Vorbehalts als Ausprägung der Glaubwürdigkeit erscheint. Der Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit ergibt sich dort aus IASB CF.QC35 (2010). In beiden Fassungen findet sich im Grundsatz der Vollständigkeit auch der Gedanke der Wirtschaftlichkeit der Jahresabschlusserstellung angelegt. Ein gegenüber dem Nutzen für den Abschlussadressaten unverhältnismäßiger Bilanzierungsaufwand rechtfertigt eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgrundsatz.[407]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen